Kundgebung: Statt Corona Krise – Für Bürgerrechte, Freiheit und Grundgesetz

Laut den Umfragen könnte man meinen, es hätte die Stunde der Regierung geschlagen, jedoch werden die Maßnahmen zur Corona-Eindämmung von fachlicher Seite immer weiter in Zweifel gezogen. Gerade die Maßzahlen für die Aufhebung der Beschränkungen von „Verdopplungszeit der Infizierten“ über „Reproduktionsrate“ bis hin zu „bis eine Impfung verfügbar ist“ variieren wöchentlich und es kommt der Verdacht auf, das die immer neuen Zielvorgaben zur Lockerung dem Erhalt der Regierungsglaubwürdigkeit diene. Das Gerichte hatten zunächst das Versammlungsverbot als einschneidenden Eingriff in unsere verfassungsgemäßen Rechte kassiert. Verschobene OPs und Sporteinschränkungen gefährden unsere Gesundheit. Der Lock-Down gefährdet unsere Arbeitsplätze und viele kleine und mittelständische Betriebe, auch in unserer Region bangen um ihre Existenz. Jünst zog der nun beurlaubte Leiter des Referats „Krisen-Management“ im Bundesinnenministerium in einer 86-seitigen Analyse Bilanz: „Der Kollateralschaden ist inzwischen höher ist als der erkennbare Nutzen.“

Die Opposition zu dem fortwährenden Grundrechtsentzug durch das Infektionsschutzgesetz, dem Lock-Down, der geplanten Einführung von Überwachungs-Apps auf Handys und Diskussion über Zwangsimpfungen trieben in Stuttgart vergangene Woche Tausende auf die Straße und auch die AfD im Kreis Lörrach schließt sich kommenden Samstag diesem mutigen Bürgerprotest an!

Wir konnten Thomas Seitz, AfD-Bundestagsabgeordneter und Dubravko Mandic, AfD-Stadtrat Freiburg für unsere Kundgebung gewinnen. Zudem werden unsere Kreissprecher und Lörracher Kreisräte Wolfgang Fuhl (Fraktionsvorsitzender) und  (Stellv. Fraktionsvorsitzender) sprechen.

Samstag 16.05.2020, 12-14 Uhr
Senser-Platz, Lörrach

Hierzu laden wir Sie herzlich ein.
—————————————————————————————————————

Auflagen:
Die Vorschriften der derzeit gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-
Württemberg sind einzuhalten. Die Personen nehmen einzeln oder in
Zweiergruppen an der Versammlung teil. Zwischen den teilnehmenden
Zweiergruppen und Einzelpersonen sowie zu anderen Passanten ist ein
Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Darüber hinaus haben alle Teilnehmenden einen Alltagsmundschutz zu tragen,
der Mund und Nase bedeckt.

Fahnen:
Es sind ausschließlich Deutschlandfahnen ohne Hoheitsabzeichen, Parteifahnen und Baden-Fahnen gestattet.